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Uganda – Anti- Homosexualitäts- Gesetzesentwurf – Jänner 2010
Artikel von Andreas Hallas / Jänner 2010
Der Entwurf zum Anti-Homosexualitäts-Gesetz, herausgegeben am 25. September 2009, würde, sofern er beschlossen wird, gegen internationale Menschenrechtsstandars verstoßen und zu weiteren Verletzungen von Menschenrechten führen. Dieser Bericht präsentiert Amnesty Internationals Analyse des Gesetzesentwurfes und hebt besonders schwerwiegende Bedenken hervor. Der Gesetzesentwurf, der dem Parlament Ugandas bereits vorgelegt wurde, wird derzeit geprüft und steht zur Abstimmung durch zwei Ausschüsse des Parlaments, bevor er in die parlamentarische Debatte eingebracht wird.
Sofern beschlossen, würde das Gesetz die Diskriminierung schwuler, lesbischer, bisexueller und Transgenderpersonen, oder Personen die für schwul, lesbisch, bisexuell oder transgender gehalten werden institutionalisieren. Es würde das Verbot einvernehmlichen Geschlechtsverkehres zwischen Personen des gleichen Geschlechts verstärken – was für sich alleine genommen bereits gegen internationale Normen verstoßen würde. Das Gesetz würde noch weiter gehen und die „Werbung“ für Homosexualität unter Strafe stellen, zwingende HIV-Tests unter bestimmten Umständen vorschreiben, lebenslange Haftstrafen für das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe einführen, die Todesstrafe für „schwere“ Homosexualität einführen und jene bestrafen, die es verabsäumen, ihr Wissen über Verstöße dieser umfassenden Maßnahmen innerhalb von 24 Stunden zu melden. Eine sogenannte Geheimhaltungs- Klausel würde das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren gefährden. Das Gesetz hätte dauerhafte schädliche Auswirkungen auf das Leben einzelner Ugander_innen, die verdächtigt werden, gegen die weitreichenden Vorschriften zu verstoßen und es würde die Arbeit von Menschenrechtsaktivist_innen und Gesundheitsexpert_innen deutlich erschweren.
Zusammenfassend würde das Gesetz das Prinzip der Nicht-Diskriminierung verletzen und würde zu Verletzungen von Menschenrechten wie freier Meinungsäußerung, Gedankenfreiheit, Gewissens- und Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, sowie die Rechte auf Freiheit und Sicherheit des Individuums, Privatsphäre, den höchst möglichen Gesundheitsstandard, und Leben. Diese Rechte sind durch die Verfassung Ugandas, internationale und regionale Verträge, die Uganda unterzeichnet hat, u.a. den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und die Afrikanische Charta der Menschenrechte, gewährt.
Im folgenden Dokument werden bestimmte Maßnahmen des Anti- Homosexualitäts- Gesetzes in Bezug auf Ugandas internationale, regionale und inländische Verpflichtungen zu Menschenrechten analysiert.
Originaltext über den Entwurf für ein Anti-Homosexualitätsgesetz.
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