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Saudi Arabien - Homosexuelle Männer zu 7000 Peitschenhieben verurteilt
Artikel von Sonja Dries / Oktober 07
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Amnesty International wurde berichtet, dass zwei Männer durch ein Gericht in al-Baha, im südwestlichen Saudi Arabien, zu je 7000 Peitschenhieben wegen Geschlechtsverkehrs verurteilt wurden. Ein weiterer Mann soll durch den gleichen Gerichtshof wegen einem mit Drogen verbundenen Vergehen zu 450 Peitschenhieben verurteilt worden sein.
Die drei Männer, deren Namen noch nicht veröffentlicht wurden, sollen nach Meldungen Teile ihrer Bestrafung bereits erhalten haben und wurden dem Auspeitschen unterzogen. Die Männer sind weiterhin der Gefahr des Auspeitschens ausgesetzt, mögllicherweise in Etappen, um das Urteil zu vollziehen.
Die Bestrafung dieser Männer ist Folter. Amnesty International betrachtet diese Gefangenen ausschließlich als politische Gefangene.
Hintergrundinformation:
Auspeitschen ist für zahlreiche Vergehen rechtsverbindlich in Saudi
Arabien, dazu gehören auch sexuelle Vergehen und können nach Ermessen
des Richters als Alternative oder zusätzlich zu anderen Bestrafungen
genutzt werden. Das Strafmaß kann von dutzenden bis zu tausend Peitschenhieben
reichen und wird normalerweise in Etappen ausgeführt, in Intervallen
von zwei Wochen bis zu einem Monat.
In Bemerkungen über körperliche Bestrafungen, wie Auspeitschen, sagte der Sonderberichterstatter für Folter, dass "körperliche Bestrafung unvereinbar mit dem Verbot von Folter und anderen grausamen, unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlungen oder Bestrafungen ist." Die Auferlegung großer Summen von Peitschenhieben, so wie in diesem Fall, ist eine eindeutige Verletzung des Folterverbots. Das Verbot von Folter und grausamen, unmenschlichen und entwürdigenden Behandlungen und Bestrafungen ist absolut laut internationalem Gesetz. Saudi Arabien ist Teil der Konvention gegen Folter und andere grausamen, unmenschliche und entwürdigende Behandlung oder Bestrafung (CAT) und verletzt durch solche Bestrafungen seine Vertragsverpflichtungen und zusätzlich das Gewohnheitsrecht.
Aufruf zum Handeln:
Bitte senden sie so schnell wie möglich Appelbriefe in arabisch, englisch
oder ihrer eigenen Sprache, die:
Appelle an:
König Abdullah Bin ‘Abdul ‘Aziz Al-Saud
Der Hüter der zwei Heiligen Moscheen
Büro Eurer Majestät dem König
Königliches Gericht
Riyadh
Königreich von Saudi Arabien
Anrede: Eure Majestät
Eure Königliche Hoheit Prinz Naif bin ‘Abdul ‘Aziz
Al-Saud
Innenminister
Innenministerium
P.O. Box 2933
Airport Road
Riyadh 11134
Königreich von Saudi Arabien
Fax: +966 1 403 1185
+966 1 403 3614
Anrede: Eure königliche Hoheit
Eure Exzellenz Dr. Abdullah bin Muhammad bin Ibrahim Al-Sheikh
Justizminister
Justizministerium
University Street
Riyadh 11137
Königreich von Saudi Arabien
Fax: + 966 1 401 1741
Anrede: Eure Exzellenz
Eure Königliche Hoheit Prinz Saud al-Faisal bin ‘Abdul
‘Aziz Al-Saud
Außenminister
Außenministerium
Nasseriya Street
Riyadh 11124
Kingdom of Saudi Arabia
Fax: +966 1 403 0645
Anrede: Eure Königliche Hoheit
Kopien an:
Mr Turki bin Khaled Al-Sudairy
Präsident
The Human Rights Commission
PO Box 58889, Riyadh 11515
King Fahad Road
Building No.373
Riyadh
Königreich von Saudi Arabien
Fax: +966 1 4612061
und an die diplomatischen Abgeordneten von Saudi Arabien in ihrem Land.BITTE SENDEN SIE DIE APPELLE SOFORT!
Quelle: Amnesty International
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