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Lesbische, schwule, bisexuelle und transgender (LGBT) Personen in Gefahr in Nicaragua

Artikel von Sonja Dries / September 07

Trotz positiver Initiativen in ganz Amerika, fährt Nicaragua fort, bestehende gleichgeschlechtliche Beziehungen zu kriminalisieren.

Obwohl nach Amnesty Internationals Wissen zur Zeit niemand unter Artikel 204 des Nicaraguanischen Gesetzbuches verfolgt wird, kriminalisiert es potenziell nicht nur schwule Männer, Lesben und bisexuelle Personen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen, sondern ist auch verschwommen genug um die Verfolgung von Individuen zu erlauben, die bei Aktivitäten, wie Kampagnen für LGBT Rechte teilnehmen oder Informationen über gesunde Sexualität bereitstellen.
Jeder der auf Grund dieses Gesetzes inhaftiert wurde, wird von Amnesty International als Gefangener des Gewissens bezeichnet.

"Jeder der Geschlechtsverkehr zwischen zwei Personen des gleichen Geschlechts in skandalöser Form veranlasst, bewirbt, propagiert oder ausübt begeht das Verbrechen der Sodomie und wird mit 1-3 Jahren Gefängnis bestraft.“ Artikel 204

Amnesty International betrachtet die Verwendung von “Sodomie”-Gesetzen um Individuen wegen privaten gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehr zu inhaftieren, als schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte. Artikel 204 widerspricht mehreren Bestimmungen des internationalen Menschenrechtsgesetzes. Die „Internationale Übereinkunft über zivile und politische Rechte“ (ICCPR), der Nicaragua 1980 ohne Vorbehalte beitrat, schützt die Rechte von freier Ausdrucksmöglichkeit (Artikel 19), Schutz vor willkürlicher Störung durch das Recht auf Privatsphäre (Artikel 17) und Gewissensfreiheit (Artikel 18). Es bekräftigt die Gleichheit von allen Menschen unter dem Gesetz und dem Recht auf Freiheit von Diskriminierung (Artikel 2 und 26).
Im Meilenstein Fall 1994 von Toonen v. Australien, hatte das „United Human Rights Comittee“ die Ansicht, das sexuelle Orientierung als ein Status verstanden werden soll, der durch diese Artikel von Diskriminierung geschützt werden muss.
Staaten können die Nutzung der Menschenrechte nicht auf Grund sexueller Orientierung beschränken. Das UN „Human Rights Comittee“ hat seitdem die Staaten nicht nur dazu aufgerufen Gesetze aufzuheben, die Homosexualität kriminalisieren, sondern auch das Verbot der Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung in ihrer Verfassung oder anderen fundamentalen Gesetzen aufrecht zu erhalten. Diskriminierung auf der Basis sexueller Orientierung ist auch in anderen internationalen Menschenrechtsverträgen, an denen Nicaragua Teil hat, verboten.

Hintergrundinformation:

Am 11. Juni 1992 erkannte die Nicaraguanische Nationalversammlung einige Veränderungen des Gesetzbuches bezüglich sexueller Verstöße an. Artikel 204 des Gesetzbuches, in seiner veränderten Version, benannte das Vergehen der „Sodomie“. Das neue Gesetz trat im September 1992 in Kraft.

Im November 1992 legte ein Bündnis, bekannt als die Kampagne für Sexualität ohne Vorurteile, zusammen mit Anwälten und lesbischen und schwulen Aktivisten beim Bundesgerichtshof Berufung ein, und stellten das Gesetz als verfassungswidrig in Frage. Der Einspruch präsentierte detaillierte Argumente, die darlegten, dass Artikel 204 des überarbeiteten Gesetzbuches 12 Artikel der Nicaraguanischen Verfassung verletzt, darunter das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf freien Möglichkeit des Ausdrucks und keine Diskriminierung vor dem Gesetz. Es wurde außerdem argumentiert, dass Artikel 204 durch die Verletzung dieser Rechte internationale Menschenrechtsstandards übergeht.
Im März 1994 wies der Gerichtshof den Einspruch mit der Begründung zurück, dass Artikel 204 keine in der Verfassung verankerten Rechte verletzt.


Aufruf zum Handeln

Empfohlene Handlung:

Bitte sendet Briefe, in Spanisch oder der eigenen Sprache, die

Bittet am Ende eurer Briefe um eine Antwort auf die angesprochenen Sorgen.

Appelle an:

Der Präsident von Nicaragua
Comandante Daniel Ortega Saavedra
Presidente de la República
Casa Presidencial
Managua, Nicaragua
Email: daniel@presidencia.gob.ni
Anrede: Sehr geehrter President Ortega Saavedra

Der Minister für Außenpolitik
Lic. Samuel Santos López
Ministro de Relaciones Exteriores
Ministerio de Relaciones Exteriores
Del Cine González 1 cuadra al Sur, sobre Avenida Bolívar
Managua, Nicaragua
Fax: (505) 228-5102, 228-5103, 222-4025
Anrede: Dear Minister

Der Präsident der Nationalversammlung
Ingeniero René Núñez Téllez
Presidente de la Asamblea Nacional
Asamblea Nacional de la República de Nicaragua
Avenida Bolívar, Apto. Postal 4659
Managua, Nicaragua
Email: presiden@asamblea.gob.ni
Anrede: Dear President Núñez Téllez

Bitte sendet auch Kopien an die diplomatischen Repräsentanten von Nicaragua in eurem Land und den Botschafter eures Landes in Nicaragua.

Quelle: Amnesty International

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