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KAMERUN - Recht auf Bildung, Freiheit und Schutz vor Diskriminierung -
nicht für Schwule oder Lesben

Artikel von Barbara Berghold

Am 13. März 2006 wurden zwölf Schülerinnen im Eyenguè Nkongo Kollege in Deido Plage, Kamerun, aus der Schule ausgeschlossen, nachdem sie beschuldigt wurden, Mitglieder eines "lesbischen Netzwerkes" zu sein. Nachdem die Schulleitung eine Untersuchung in Auftrag gegeben hatte, beschloss das für disziplinäre Angelegenheiten zuständige Gremium der Schule, den Schülerinnen den weiteren Schulbesuch zu verwehren. Diese Entscheidung wurde von einer Eltern/LehrerInnen Organisation und von der Schulbehörde befürwortet und unterstützt.
Die Untersuchung wurde ursprünglich von einer Schulkollegin der betroffenen Schülerinnen, die sich bei der Schulleitung über die angebliche Belästigung einer Schulkollegin beschwerte, initiiert. Zwei der Mädchen "gaben zu", dass sie lesbisch seien, und sie teilten der Schulleitung auch weitere Namen anderer angeblich lesbischer Schülerinnen mit. Es gibt keine Hinweise dafür, dass sich irgendeine der betroffenen Schülerinnen einer Form sexueller Handlungen am Schulgelände "schuldig machte". Der Ausschluss der Mädchen aus der Schule wurde von zahlreichen Medien aufgegriffen, ohne dass jedoch deren Namen veröffentlicht wurden.

Amnesty International verurteilt die anhaltende Homophobie in Kamerun, und fordert die kamerunschen Behörden dazu auf, die Menschenrechte aller Menschen im Land zu respektieren und zu schützen. Weiters ist Amnesty in Sorge über die moralische Panikmache gegen lesbische und schwule Menschen die dazu führt, dass Personen die schwul oder lesbisch leben oder denen nachgesagt wird, schwul oder lesbisch zu sein, verfolgt und vermehrt Ziel von homophoben Attacken werden. Amnesty liegen Berichte vor, nach denen SchülerInnen vermeintliche Informationen über ihre angeblich schwul oder lesbischen KlassenkollegInnen an die Polizei weiterleiten, damit diese eine polizeiliche Untersuchung diesbezüglich durchführt. Homosexualität ist auf Grundlage von § 347a des kamerunschen Strafgesetzbuches ein Verbrechen und kann mit einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren bestraft werden.

Am 21. Mai 2005 wurden 17 Männer in einem Nachtclub in Yaoundé verhaftet weil sie unter Verdacht standen, "homosexuelle Handlungen zu praktizieren", und unter extrem schlechten Haftbedingungen festgehalten. Nach Einschätzung von Amnesty International handelte es sich bei ihnen um gewaltlose politische Gefangene, die allein wegen ihrer mutmaßlichen sexuellen Orientierung festgenommen wurden. Neun von den 17 Männern wurden im Kondengui Central Gefängnis in Yaoundé weiter in Haft gehalten und Anfang 2006 vor Gericht gebracht.

Im Jänner 2006 veröffentlichten drei kamerunsche Tageszeitungen eine Liste von einigen dutzend Menschen und "beschuldigte" diese, homosexuell zu sein. Unter den genannten Personen wurden auch Mitglieder der Regierung, Musiker und Geschäftsmänner genannt. Im März 2006 wurde der Herausgeber einer dieser Tageszeitungen wegen Verleumdung eines Regierungsmitglieds mit der Behauptung, dieser sei homosexuell, für schuldig gesprochen. Der Herausgeber wurde zu vier Monaten Haft verurteilt, angeordnet das Gerichtsurteil gegen ihn in mehreren Print- und Audiomedien zu veröffentlichen und für jeden Tag, an dem er das Urteil nicht veröffentlicht, eine Geldstrafe von 300,000 CFA Franken zu bezahlen. Zusätzlich musste der Herausgeber eine Strafe von einer Million FCA Franken (US$ 1,750) verbüßen. Später im März klagte das Gericht einen weiteren Herausgeber jener Tageszeitungen wegen Verleumdung eines Mediziners und eines Regierungsmitglied, und befand ihn ebenfalls durch die Nennung deren Namen in einem diesbezüglichen Artikel für schuldig. Er wurde zu sechs Monaten Haft und einer Geldstrafe von vier Millionen FCA Franken verurteilt.

Quelle: Amnesty International

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